Drucksache Gemeinden - 23/083/22
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoringleistungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Drucksacheart:
- Drucksache Gemeinden
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Steuerung und Organisation
- Bearbeiter:
- Kerstin Weidemann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz der Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Vorberatung
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07.02.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin
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Entscheidung
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07.02.2023
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Am 14.11.2022 spendete Herr Dr. Kirsten Cox, Goethestr. 10, 17373 Ueckermünde, 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für soziale Zwecke.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 13.12.2022 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe erhalten.