Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.
Am 14.11.2022 spendete Herr Dr. Kirsten Cox, Goethestr. 10, 17373 Ueckermünde, 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für soziale Zwecke.
Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 13.12.2022 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe erhalten.