Drucksache Gemeinden - 23/083/22

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung hat gemäß § 44 der Kommunalverfassung M-V (Inkrafttreten ab 05.09.2011) über die Annahme von Spenden und Sponsoring über 100,00 € zu entscheiden. Erst danach können die Mittel verwendet werden.

 

Am 14.11.2022 spendete Herr Dr. Kirsten Cox, Goethestr. 10, 17373 Ueckermünde, 1.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für soziale Zwecke.

 

Die Gemeinde Vogelsang-Warsin hat am 13.12.2022 von Frau Monika Niehaus, Am Briestenkamp 34, 45481 Mühlheim an der Ruhr, eine Spende in Höhe von 2.000,00 € für die Kinder- und Jugendhilfe erhalten.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Vogelsang-Warsin beschließt die Spenden in Höhe von

1.000,00 € von Herrn Kirsten Cox aus Ueckermünde und in Höhe von 2.000,00 €

von Frau Monika Niehaus aus Mühlheim an der Ruhr anzunehmen und entsprechend

des Sachverhaltes zu verwenden.

 

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Finanz. Auswirkung

 

ja

nein

 

 

 

fin. Auswirkungen

 

 

 

 

 

im Haushalt berücksichtigt

 

 

Deckung durch:

Produkt

Sachkonto

 

 

 

 

 

 

Liegt eine Investition vor?

 

 

Folgekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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